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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hantelmann KLG

 

1. Der vorliegende Vertrag berechtigt das Mitglied zur Nutzung der gesamten Anlage von Hantelmann KLG im Rahmen der vereinbarten Vertragsart, während seiner Gültigkeit und innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten. Spezielle Öffnungszeiten während den Feiertagen oder Betriebsrevisionen bleiben vorbehalten.

 

2. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen der Betreiber Folge zu leisten.

 

3. Die Hantelmann KLG haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern usw. (auch nicht aus abgeschlossenen Garderobenschränke). Wir empfehlen, Wertgegenstände zu Hause zu lassen.

 

4. Das Mitglied bestätigt, ein Exemplar der Hausordnung erhalten zu haben. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann durch die Betreiber ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Sollten sie geltend gemacht werden können, werden sie mit einer angemessenen Schadensersatzforderung verrechnet.

 

5. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar, bzw. der Zutrittscode darf durch das Mitglied nicht an Unberechtigte (Nichtabonnenten) herausgegeben werden.

 

6. Nichtbenutzung der Leistung von Hantelmann KLG berechtigt zu keiner Reduktion oder gar Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.

 

7. Die vertraglich vereinbarten Beträge sind entweder bar oder mittels Kontoüberweisung, zum vereinbarten Zahlungstermin zu bezahlen. Sollte das Mitglied in Verzug kommen, hat dies eine automatische Vertragsauflösung zur Folge, wobei jegliche Leistungsansprüche verfallen.

 

8. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn die Hantelmann KLG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, insbesondere eine Pandemie oder Epidemie), ihre Leistung nicht erbringen kann.

 

9. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von Hantelmann KLG auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des Fitnessstudios innerhalb des Gemeindegebietes bzw. einer zumutbaren Entfernung berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

 

10. Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind im gesetzlichen Rahmen möglich und werden, entsprechend den Vorschriften, im Voraus von Hantelmann KLG angekündigt.

 

11. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der Hantelmann KLG wir in Schriftform abgeschlossen. Der Vertrag seitens des Mitgliedes kann mündlich bei den Betreibern gekündigt werden. Eine automatische Kündigung bzw. Vertragsauflösung erfolgt durch Nichtbezahlen bzw. Nichterneuerung des Abonnements.

 

 

12. Der Vertrag wird nach Ablauf der vereinbarten Frist (die Abonnementsdauer beläuft sich grundsätzlich auf ein Jahr) nicht automatisch verlängert. Erfolgt eine fristgerechte Zahlung, ist das Mitglied weiterhin berechtigt, sämtliche Infrastruktur der Hantelmann KLG für die bezahlte Zeitdauer zu nutzen.

 

13. Der Vertrag kann, ab vier Wochen, mit einer kostenlosen Pause unterbrochen werden, sofern ein Arztzeugnis oder eine Bestätigung vorgewiesen wird. Der Vertrag verlängert sich um die Zeitdauer der Pause.

 

14. Bei Verletzungen und Schädigungen am Körper, welche durch nichtfachgerechte Benützung der Infrastruktur hervorgerufen wurden, wird durch die Hantelmann KLG jegliche Haftung abgelehnt. Das Mitglied bestätigt, ausreichende Grundkenntnisse eines sorgfältigen Trainings zu besitzen. Einsteiger und Neumitglieder mit fehlenden Grundkenntnissen, sind vor Vertragsabschluss verpflichtet, das Personal der Hantelmann KLG entsprechend darüber zu informieren. In diesen Fällen erfolgt eine Instruktion durch geschultes Fachpersonal gegen entsprechende Gebühren.

 

15. Diebstähle jeglicher Art werden strafrechtlich verfolgt. Sie bringen eine sofortige Vertragsauflösung mit sich. Eine Vertragsauflösung, hervorgerufen durch einen Diebstahl oder in ähnlicher Sache, bedarf keiner Ansprüche auf Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen.

 

16. Gerichtsstand ist Sitz der Hantelmann KLG. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnort.

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